Patienteninformation

Ihr erster Behandlungstermin

Liebe Patientin, lieber Patient,
wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Physiotherapiepraxis entschieden haben. Damit der Ablauf für Sie reibungslos verläuft, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe.
Terminvereinbarungen sind dringend notwendig.

Dafür rufen Sie einfach unter 0341 58061444 an oder nutzen unser Kontaktformular. Wenn Sie außerhalb unserer Geschäftszeiten anrufen oder wir uns gerade in einer Behandlung befinden, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.

Ihr erster Termin

Für Ihren ersten Termin bringen Sie bitte folgendes mit:

  •  Ihre Heilmittelverordnung (Rezept)
  • Ihren Befreiungsausweis (bei Befreiung von Zuzahlungen)
  • Ihren Terminplaner
  • Arztberichte, Röntgen / MRT-Aufnahmen
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Bitte kommen Sie rechtzeitig zu ihren Behandlungen, um einen optimalen Ablauf sicherzustellen. Ein verzögerter Behandlungsbeginn kann aufgrund unseres engen Zeitplanes nicht nachgeholt werden.
Bitte vereinbaren Sie Ihre weiterführenden Termine frühestmöglich, um eine Terminkonstanz zu gewährleisten.

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Terminabsagen

Da unsere Patienten feste Behandlungstermine erhalten, sind die Wartezeiten auf ein Minimum reduziert. Wir bitten Sie deshalb darum, dass eine Absage nur in dringenden Fällen, spätestens jedoch 24 Std. vor Ihrem Behandlungstermin erfolgen sollte (bei einem Termin am Montag bitten wir um eine Benachrichtigung am Freitag). Die freiwerdenden Termine können dann an Akutpatienten vergeben werden.

Behandlungskosten

Informationen für gesetzlich versicherte Patienten

Unsere Physiotherapiepraxis in Leipzig ist für alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen, dementsprechend behandeln wir alle gesetzlich versicherten Patienten mit einem gültigen Rezept für Physiotherapie.

Bei gesetzlich Versicherten muss die Behandlung spätestens 28 Tage nach Ausstellung der Verordnung beginnen.

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Rezeptgebühr (Eigenbeteiligung)

Im Auftrag der Krankenkassen müssen wir für jedes Rezept eine Zuzahlung/Rezeptgebühr einnehmen, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht komplett übernehmen.
Die Zuzahlung errechnet sich wie folgt:

  • 10,00 Euro pro Verordnung
  • + 10% des gesamten Behandlungspreises

Wir bitten Sie, die Rezeptgebühr bei Ihrer ersten Behandlung zu bezahlen.

Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie Ihre Befreiungskarte mit.

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Zusatzleistungen

Wenn Sie den Wunsch haben Ihr Rezept durch zusätzliche Leistungen (Fango, Heiße Rolle, Rotlicht, Ultraschall) zu ergänzen, sprechen Sie uns an.

Private Krankenversicherungen

Bei privat versicherten Patienten gelten unsere Privatpreise. Diese erhalten Sie bei Terminvereinbarung über einen Kostenvoranschlag.

Wir bitten Sie diesen Kostenvoranschlag mit Ihrer Versicherung abzuklären. Als Privatpatient sind Sie unser Vertragspartner, nicht die private Krankenversicherung.